Basiszinssatz nach deutschem BGB ab 01.01.2019: -0,88%


Die deutsche Bundesbank hat gemäss der gesetzlichen Vorgabe in § 247 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) am 20.12.2018 im deutschen Bundesanzeiger den Basiszinsatz bekanntgegeben. Dieser bleibt unverändert und beträgt ab 1. Januar 2019 -0,88%.

Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgrösse seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestigen oder gefallen ist. Bezugsgrösse ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs. (vgl. § 247 Abs. 1 BGB)

Auf den Basiszinssatz gemäss § 247 BGB nimmt u.a. die Vorschrift des § 288 BGB über die Verzugszinsen Bezug.

Das Schweizer Zivilrecht kennt keine Verzugszinsregelung, die auf einen Basiszinssatz referenziert bzw. einen veränderlichen Verzugszinssatz vorsieht. Vielmehr geht Art. 104 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) von einem statischen Verzugszinssatz von fünf Prozent (fünf vom Hundert) pro Jahr aus.

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