BVerfG: Vorratsdatenspeicherung


Im heute bekanntgegebenen Entscheid hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Dabei bleibt das Gericht seiner Tradition zum Datenschutz und zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung treu: bereits 1983 wurde das Volkszählungsgesetz gekippt, 2004 der Große Lauschangriff für im Wesentlichen verfassungswidrig erklärt und 2008 die Befugnis zu Online-Durchsuchungen ohne tatsächliche  Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für nichtig erklärt.

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 02.03.2010